Dr. Florian Möslein
HU-FIS-Profil ↗Private Macht kann die Funktionsfähigkeit von Marktmechanismen beeinflussen. Viele privatrechtliche Regeln versuchen deshalb, Markttransaktionen zu beeinflussen oder Marktergebnisse zu korrigieren, etwa durch zwingendes Recht, richterliche Inhaltskontrolle, Aufklärungspflichten und Diskriminierungsverbote. Das Netzwerkprojekt will diese vielfältigen Anwendungsbeispiele zusammenführen, um das Konzept privater Macht systematisch auszuleuchten und Leitlinien für Rechtspolitik, Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung abzuleiten.
Das Privatrecht befindet sich im Umbruch. Europäische und supranationale Regelwerke werden im Vertrags- und Gesellschaftsrecht zu Konkurrenten der nationalen Kodizes, die auch untereinander immer stärker in Wettbewerb treten. Während die Wahlfreiheit der Regelungsadressaten wächst und die einzelstaatlichen Gesetzgeber zu Liberalisierung zwingt, gewinnt umgekehrt die Frage nach der Steuerungsfähigkeit und -funktion des Privatrechts an Bedeutung. Im Rahmen des Foschungsvorhabens soll die Steuerungswirkung eines Regelungsinstruments mit denkbar geringer Eingriffsintensität untersucht werden: Dispositive Regeln sind abdingbar, gelten aber kraft hoheitlicher Anordnung subsidiär; sie lassen Raum für privatautonome Gestaltung, entsprechen aber nicht notwendig dem Willen der Regelungsadressaten. Das Spannungsfeld zwischen privatautonomer und hoheitlicher Gestaltungsmacht wirft die Frage auf, ob sich dieses Governance-Instrument funktional eignet, um heteronome Zielsetzungen zu erreichen. Seine Wirkkraft hängt maßgeblich von Dispositionsspielraum und -verhalten der Regelungsadressaten ab. Dispositives Recht ist deshalb, entsprechend seinen beiden Elementen "Dispositivität" und "Recht", in zwei Schritten zu überprüfen. Zunächst werden rechtliche Grenzen und ökonomische wie verhaltenswissenschaftliche Grundlagen privater Disposition untersucht. Auf dieser Grundlage werden anschließend die (europa-)verfassungsrechtlichen Grenzen dispositiver Regulierung ausgemessen und konkrete Gestaltungsfragen herausgegriffen, die sich Gesetzgebern und Gerichten bei der Europäisierung des dispositiven Vertrags- und Gesellschaftsrechts stellen.
Contract Governance soll als neues Forschungsfeld den Governance-Ansatz für die Vertragsrechtswissenschaft fruchtbar machen und umgekehrt untersuchen, welchen Beitrag das Vertragsrecht für die Governance-Forschung liefern kann.Aus Sicht der Governance-Forschung erscheint Contract Governance als wichtige, vielleicht sogar notwendige Ergänzung zur Corporate Governance. Schuld- und Organisationsvertrag sind zwar grundlegend unterschiedliche, zur Erreichung bestimmter Ziele aber oft alternativ geeignete Mechanismen. Diese Überlegung bildet den Ausgangspunkt der Governance-Forschung und ein zentrales Entscheidungsproblem der Betriebswirtschaftslehre. Gleichwohl konzentriert sich die Governance-Forschung bisher auf nur eine Hälfte des Instrumentariums, statt namentlich die funktional vergleichbaren Netz- und Langzeitverträge mit in den Blick zu nehmen. Bei einfachen Austauschverträgen ist zwar innerhalb der Vertragsbeziehung viel weniger (hierarchische) Koordination erforderlich und stattdessen der Marktmechanismus das wichtigste Governance-Instrument. Er bedarf jedoch seinerseits einer Rahmenordnung, die Marktergebnisse beeinflussen kann und einer Governance-Analyse zugänglich ist.Für die Vertragsrechtswissenschaft verbreitert die Governance-Perspektive vor allem den Blickwinkel. Mehr Aufmerksamkeit gilt etwa den praktischen Auswirkungen von Verträgen und von Vertragsrecht. Weil nicht nur das vertragliche Innenverhältnis, sondern auch externe Marktkräfte für die Governance-Struktur relevant sind, werden zudem Vertrags- und Wettbewerbsrecht stärker miteinander verknüpft. Weiterhin lenkt Governance den Blick über das positive Recht hinaus auf andere Anreiz- und Steuerungsmechanismen. Das mag besonders die Untersuchung der gegenwärtig zu beobachtenden "Privatisierung des Rechts" erleichtern. Nicht zuletzt erleichtert die Governance-Perspektive auch im Vertragsrecht internationale und vor allem interdisziplinäre Forschung, wie sie angesichts der Europäisierung und Globalisierung des Vertragsrechts besonders dringend angezeigt erscheint.Am wichtigsten ist aber vielleicht, dass Contract Governance viel zu einer folgenorientierten Rechtssetzungslehre beitragen kann. Rechtswissenschaft gewinnt nicht zuletzt im Vorfeld eines Europäischen Vertragsrechtskodex als Rechtssetzungswissenschaft so sehr an Bedeutung, dass bereits vom Paradigmenwechsel die Rede ist (Eidenmüller). Durch Berücksichtigung von Anreizen und Verhaltensmustern kann Governance-Forschung dazu beitragen, dass die Vertragsrechtswissenschaft mehr über bekannte, bislang jedoch meist intuitiv verwendete Steuerungsmechanismen erfährt und dadurch bei der Rechtssetzung beispielsweise kontraintentionale Effekte zu vermeiden sucht. Die Governance-Perspektive öffnet den Blick für sanfte Steuerungsinstrumente. Als Steuerungslehre kann sie dadurch freiheitserhaltend wirken und dazu beitragen, staatliche Regeln "less intrusive" zu machen (Ayres). Allein schon in dieser Hinsicht verspricht Contract Governance auch viel Neues.
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