Christian Jaser
HU-FIS-Profil ↗Tagung "Städtische Wettkampfkulturen in der europäischen Vormoderne", 20.-22. Oktober 2016 in Münster (Institut für vergleichende Städtegeschichte) Die vormoderne Stadt galt lange Zeit als Hort einer zünftisch regulierten und damit per se wettbewerbsfeindlichen Wirtschaftsweise sowie einer prinzipiell egalitären Bürgergesellschaft, die Konkurrenz und soziale Mobilität in der Regel zu begrenzen suchte. Gegen dieses traditionelle Geschichtsbild hat sich in jüngster Zeit ein Forschungszweig etabliert, der unter dem Dachbegriff der ‚Konkurrenzkulturen‘ den vielfältigen Erscheinungsformen des Agonalen im urbanen Raum nachgeht. Wenn ‚Konkurrenz‘ im Gefolge von Georg Simmel als indirekte Auseinandersetzung mindestens zweier Parteien um die Gunst des Publikums definiert werden kann, ist damit eine soziale Praxis und „Vergesellschaftungsform“ (Claudius Sittig) aufgerufen, deren inhärente Dynamik Hierarchien und ständische Differenzierungen kurzzeitig in Frage zu stellen vermag. Die kompetitive Evidenz von Sieg und Niederlage, Erfolg und Misserfolg birgt eine Neuverteilung von symbolischen Ressourcen und performativ wie medial vermittelte Zuschreibungen von Status und Reputation in sich, gilt doch das Diktum Johan Huizingas in seinem klassischen Werk „Homo Ludens“: „Mit jedem Wettstreit ist nicht allein ein ‚um‘ etwas, sondern auch ein ‚in‘ oder ‚an‘ etwas und ein ‚mit‘ etwas verbunden.“ Grundlage hierfür sind historisch variable Institutionalisierungsformen, die das informelle „Sich-Messen“ erst zu einem hochformalisierten und seriell wiederholbaren Wettkampfgeschehen fortentwickelten und damit die Evidenz des Agonalen fest in der jeweiligen Lebenswelt verankerten. Jenseits der verbreiteten Rede von der Konkurrenz als anthropologischer Konstante wird sich die Tagung historisch-spezifischen Ausprägungen von Konkurrenzkulturen in mikrohistorisch-stadtgeschichtlicher Perspektive annähern und dabei stets die kontextbedingte – politische, soziale und ökonomische – Verfasstheit vormoderner Stadtgesellschaften in Rechnung zu stellen haben. Erstmals systematisch und europäisch vergleichend wird dabei eine Bandbreite von „konkreten kompetitiven Performanzen“ (Markus Tauschek) in den Städten der Vormoderne in den Blick genommen werden, die bisher eher in typologischer wie lokaler Vereinzelung untersucht worden sind: Allen voran physische Wettkampfformen – Bogen-, Armbrust- und Büchsenschießen, Turniere als Einzel- und Gruppenkonkurrenz, battagliole (Gruppenkämpfe in italienischen Städten), Wettrennen (Pferderennen, Wettläufe, Regatten), Preisfechten im Rahmen von temporären Fechtschulen, aber auch künstlerische und akademische Wettbewerbe wie etwa Dichter-, Theater- und Künstlerkonkurrenzen und Disputationen. Im Quervergleich dieser vielfältigen, jedoch allesamt dem Fluchtpunkt des Leistungsvergleichs verhafteten Wettkampftypen wird vor allem nach den Organisationsformen, Performanzen und Wahrnehmungen dieser genuin städtischen Konkurrenzen gefragt. Im Unterschied zur bisherigen Forschung, die sich in der Regel stärker mit den festiven, zeremoniellen und symbolischen Rahmungen beschäftigt hat, werden die einzelnen Tagungsbeiträge das spezifische agonale Momentum und die bedeutungsgenerierende Dynamik von Sieg, Niederlage und Platzierung fokussieren, um den konkurrenzkulturellen Formationen in vormodernen Städten auf den Grund zu gehen.
Das kirchliche Strafmittel des (Lokal-)Interdikts im Sinne eines temporären Seelsorgeentzugs in einem bestimmten räumlich abgegrenzten Gebiet (Kirche, Stadt, Diözese, Herrschaftsterritorium) gehört zweifelsohne zu den am wenigsten erforschten und rätselhaftesten Phänomenen der vormodernen Kanonistik, Kirchen- und Frömmigkeitsgeschichte. Dabei nahm das Interdikt neben der Exkommunikation seit dem Hochmittelalter im Ringen zwischen sacerdotium und imperium, geistlicher und weltlicher Gewalt, eine zentrale Rolle im kirchlichen Sanktionsarsenal ein. Solche klerikalen Boykottmassnahmen, die das heilstiftende Räderwerk der Gottesdienste und Sakramentenspendungen zu einem jähen Stillstand brachten oder bringen sollten, betrafen ganze Königreiche (z.B. Frankreich 1200, England 1208-1214, Römisch-deutsches Reich 1324-1347), wenn Päpste und Kaiser/Könige um (kirchen-)politische Vorrechte stritten, weitaus häufiger aber einzelne Territorien und Städte, die zuweilen Jahre oder sogar Jahrzehnte unter spiritueller Quarantäne standen (z.B. Lübeck 1299-1317, Straßburg 1328-1353, Florenz 1376-1378, Wittenberg 1512-1515). Schon allein die Häufigkeit seiner Verhängung lässt diese Beugestrafe als nicht zu vernachlässigenden Faktor der hoch- und spätmittelalterlichen Alltagswirklichkeit erkennen: Das ‚heilige Köln‘ war zwischen 1119 und 1520 19 Mal interdiziert, Florenz zwischen 1100 und 1512 17 Mal und Basel im 14. Jahrhundert sieben Mal. Die einzige flächendeckende Untersuchung von Hans Dix aus dem Jahr 1910 für das „ostelbische Deutschland“ ergab 130 Interdikte zwischen 1215 und 1512. Kurzum: Das Interdikt ist vom hohen Mittelalter bis ins 17. Jahrhundert hinein ein europaweit greifbares Phänomen, dessen historische Bedeutung und Ausmaße mit Blick auf die Basisdaten – Zielorte und Geltungsdauer der Interdiktssentenzen – nicht einmal ansatzweise bekannt sind. Gleichwohl lässt sich auf der Grundlage des vergleichsweise schmalen Forschungsstands festhalten: Der spirituelle Ausnahmezustand gehörte fest zum Erfahrungshorizont insbesondere des stadtsässigen vormodernen Europäers und ist damit aus der liturgischen und frömmigkeitspraktischen Lebenswelt Lateineuropas nicht wegzudenken. Die geplante internationale Konferenz wird erstmals ausschließlich und europäisch vergleichend das analytische Potenzial des Interdikts als spezifisch vormodernes Querschnittsphänomen ausloten, das gleichermaßen kirchen-, rechts- und allgemeinhistorische Perspektiven eröffnet. Hierbei stellt sich die vordringliche Aufgabe, ein Forschungsfeld zu kartieren, das zwar vereinzelt bereits kanonistisches wie auch regional- und lokalhistorisches Interesse auf sich gezogen hat, im Hinblick auf sozial- und kulturgeschichtliche Fragestellungen aber noch nicht hinreichend systematisiert erscheint. Dabei ergeben sich gerade aus der temporären Suspendierung des sakralen Alltags dynamische Prozesse der Remodellierung von Funktionsbeziehungen und -erwartungen in der Interaktion von geistlicher und säkularer Gewalt. Jenseits einer reinen Konfliktgeschichte zwischen Klerus und Welt stellte der spirituelle Ausnahmezustand des Interdikts eine Entzieh- und Verhandelbarkeit von kirchlichen Ritualen, Symbolen und Praktiken in den Raum, die amtskirchliche Exklusivansprüche prekär werden ließen und den betroffenen Obrigkeiten, Gemeinden und Individuen alternative Spielräume der Heils- und damit Daseinsvorsorge sowie der publizistischen Selbstverortung eröffneten. Um diesem Dreiklang von kirchenrechtlichen Normen, sozialen bzw. religiösen Praktiken und diskursiver Auseinandersetzung im Umgang mit dem Seelsorgevakuum gerecht zu werden, wird die Konferenz internationale Expertinnen und Experten aus den Fachgebieten der Kanonistik, der Stadt-, Frömmigkeits- und politischen Diskursgeschichte am Deutschen Studienzentrum in Venedig versammeln. Die Lagunenstadt mit ihrem ureigenen genius loci als Schauplatz des letzten großen europäischen Interdikts der Jahre 1606-1607 bietet für die Premiere einer allein dem Interdikt gewidmeten Konferenz einen denkbar passenden Rahmen.
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