Prof. Dr. Ralf Maiterth
Profil
Forschungsthemen1
SFB-TRR 266/1: Transparenz der Steuerbelastung (TP B08)
Quelle ↗Förderer: DFG Sonderforschungsbereich Zeitraum: 07/2019 - 06/2023 Projektleitung: Prof. Dr. Ralf Maiterth
Mögliche Industrie-Partner10
Stand: 26.4.2026, 19:48:44 (Top-K=20, Min-Cosine=0.4)
- 39 Treffer56.5%
- Zuwendung im Rahmen des Programms „exist – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 09, Kapitel 02, Titel 68607, Haushaltsjahr 2026, sowie aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds (hier Euro-päischer Sozialfonds Plus – ESF Plus) Förderperiode 2021-2027 – Kofinanzierung für das Vorhaben: „exist Women“T56.5%
- Zuwendung im Rahmen des Programms „exist – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 09, Kapitel 02, Titel 68607, Haushaltsjahr 2026, sowie aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds (hier Euro-päischer Sozialfonds Plus – ESF Plus) Förderperiode 2021-2027 – Kofinanzierung für das Vorhaben: „exist Women“
Rothamsted Research
P14 Treffer55.3%- Langfristige Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit sandiger Standorte unter dem Einfluss von ackerbaulichen MaßnahmenP55.3%
- Langfristige Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit sandiger Standorte unter dem Einfluss von ackerbaulichen Maßnahmen
- 14 Treffer55.3%
- Langfristige Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit sandiger Standorte unter dem Einfluss von ackerbaulichen MaßnahmenP55.3%
- Langfristige Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit sandiger Standorte unter dem Einfluss von ackerbaulichen Maßnahmen
- 22 Treffer53.4%
- I-REDD+ - Impacts of Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation and Enhancing Carbon StocksP53.4%
- I-REDD+ - Impacts of Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation and Enhancing Carbon Stocks
- 20 Treffer53.4%
- I-REDD+ - Impacts of Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation and Enhancing Carbon StocksP53.4%
- I-REDD+ - Impacts of Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation and Enhancing Carbon Stocks
- 8 Treffer53.0%
- Begleitforschung zum Berliner Schulversuch HybridunterrichtP53.0%
- Begleitforschung zum Berliner Schulversuch Hybridunterricht
- 27 Treffer52.6%
- Verbundprojekt: Konzeption, Durchführung, Aufbereitung, Registerverknüpfung, Analyse und Datenbereitstellung bzw. Weitergabe einer repräsentativen Stichprobe „Geflüchtete Familien“ (GeFam) – Teilprojekt: Institutionelle Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration GeflüchteterP52.6%
- Verbundprojekt: Konzeption, Durchführung, Aufbereitung, Registerverknüpfung, Analyse und Datenbereitstellung bzw. Weitergabe einer repräsentativen Stichprobe „Geflüchtete Familien“ (GeFam) – Teilprojekt: Institutionelle Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
- 25 Treffer51.7%
- Züchterische Erschließung und Nutzbarmachung pflanzengenetischer Ressourcen durch on-farm/insitu-Erhaltung und Positionierung von Produkten im Bio-LebensmitteleinzelhandelP51.7%
- Züchterische Erschließung und Nutzbarmachung pflanzengenetischer Ressourcen durch on-farm/insitu-Erhaltung und Positionierung von Produkten im Bio-Lebensmitteleinzelhandel
- 9 Treffer51.2%
- EU: Observatory for Political Texts in European Democracies: A European Research Infrastructure (OPTED)P51.2%
- EU: Observatory for Political Texts in European Democracies: A European Research Infrastructure (OPTED)
- 8 Treffer51.1%
- Datenpraxis zur Gestaltung der Open-Access-Transformation - Analyse, Empfehlung, Training & Vernetzung (OA Datenpraxis)P51.1%
- Datenpraxis zur Gestaltung der Open-Access-Transformation - Analyse, Empfehlung, Training & Vernetzung (OA Datenpraxis)
Publikationen25
Top 25 nach Zitationen — Quelle: OpenAlex (BAAI/bge-m3 embedded für Matching).
European Accounting Review · 43 Zitationen · DOI
Previous accounting research shows that taxes affect decision making by individuals and firms. Most studies assume that agents have an accurate perception regarding their tax burden. However, there is a growing body of literature analyzing whether taxes are indeed perceived correctly. We review 128 studies on the measurement of tax misperception and its behavioral implications. The review reveals that many taxpayers have substantial tax misperceptions that lead to biased decision making. We develop a Behavioral Taxpayer Response Model on the impact of provided tax information on tax perception. Besides individual traits, characteristics of the tax information and the decision environment determine the extent of tax misperception. We discuss opportunities for future research and methodological limitations. While there is much evidence on tax misperception at the individual level, we hardly find any research at the firm level. Little is known about the real effects of managers’ tax misperception and on how tax information is strategically managed to impact stakeholders. This research gap is surprising as a large part of the accounting literature analyzes decision making and disclosure of firms. We recommend a mixed-method approach combining experiments, surveys, and archival data analyses to improve the knowledge on tax misperception and its consequences. © 2020 The Author(s). Published by Informa UK Limited, trading as Taylor & Francis Group.
Schmalenbach Journal of Business Research · 39 Zitationen · DOI
Econstor (Econstor) · 25 Zitationen
The article analyzes the impact of the Tax Reform Act 2008 on financial decisions of incorporated and unincorporated firms.
Journal of Business Economics · 13 Zitationen · DOI
Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung · 12 Zitationen · DOI
Die Unternehmensteuerreform 2008 zielt darauf ab, die Attraktivität des Standortes Deutschland und die unternehmerische Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Dies soll durch Steuersatzsenkungen für Kapitalgesellschaften und die Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen erreicht werden. Zudem ist eine 25%ige Abgeltungsteuer für Kapitaleinkommen geplant. Diese tariflichen Steuerentlastungen sollen größtenteils durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gegenfinanziert werden. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet sich die Einkommensbesteuerung in Deutschland von dem Leitbild der synthetischen Einkommensbesteuerung und dem Nettoprinzip der Besteuerung. Verstöße gegen die steuerliche Gleichmäßigkeit und mangelnde Effizienz der Besteuerung sind die Folge. Darüber hinaus ist eine erhebliche Komplizierung des Steuerrechts zu beklagen. Beträchtliche Verzerrungen wird die geplante Abgeltungsteuer bewirken. Sie diskriminiert aufgrund des erheblichen Steuersatzgefälles zugunsten von Zinseinkommen massiv die unternehmerische Eigenkapitalbildung und wird Steuergestaltungen in erheblichem Ausmaß nach sich ziehen. Aufgrund der Abgeltungsteuer in der vorliegenden Form wird der Gesetzgeber das von ihm verfolgte Ziel einer Stärkung der unternehmerischen Eigenkapitalbasis - trotz der Thesaurierungsbegünstigung für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen sowie der Einführung einer Zinsschranke - nicht erreichen.
Review of Managerial Science · 11 Zitationen · DOI
Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik · 9 Zitationen · DOI
Summary The paper empirically analyses the impact on individual municipalities of replacing the German local business tax by a local surcharge on income and corporation tax. The microsimulation models used for this and refined for the present paper originate in calculations carried out for the Federal Ministry of Finance in cooperation between the Federal Statistical Office and the Humboldt University in Berlin. The data basis is formed by the roughly 30 million individual data sets of the most up-to-date income and local business tax statistics provided by the Federal Statistical Office. A local surcharge tax which, like the BDI/VCI model analysed, assigns tax revenue incurred on profits to the municipality of permanent establishment and that on other income to the domicile municipality, affects the revenue situation of the municipalities in highly differing ways. The losers in such a local tax reform include those municipalities in which an above-average number of industrial and commercial enterprises are resident. These are the “core towns” of the Old Federal Laender in particular. By contrast, the revenue situation of the surrounding municipalities and of the municipalities with a rural character would considerably improve on average. However, the core towns in the New Federal Laender which are currently tax-weak because they have little industry would also improve their revenue situation in most cases by applying a surcharge tax. In order to maintain the financial status quo, the core towns in the Old Federal Laender in particular would have to levy relatively high local tax rates, whilst the surrounding municipalities would be able to become more attractive by applying tax rates which as a rule would be much lower. The consequence of this would be that highincome earners in the core towns would have a not inconsiderable incentive to change their place of residence for tax purposes, which would further worsen the financial situation of the core towns.
RePEc: Research Papers in Economics · 9 Zitationen
In diesem Forschungsprojekt werden verschiedene Möglichkeiten einer Neukonzeption der Vermögensbesteuerung diskutiert. Die Vermögensteuer soll auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer anrechenbar sein und damit als Mindestbesteuerung wirken. Eine Simulation der Aufkommens- und Verteilungswirkungen der Vermögensteuer natürlicher Personen ergibt je nach Anrechnungsverfahren Mehreinnahmen zwischen 3, 7 Mrd. und 7, 3 Mrd. Euro. Dabei entstehen teilweise unerwünschte Verteilungswirkungen sowie erhebliche Vollzugskosten, da die regelmäßige Bewertung von (Sach-)Vermögenswerten das Besteuerungsverfahren aufwendig macht. Bindet man die Vermögensbesteuerung als "Sollertragsteuer" in die Einkommensteuer ein, sind die Aufkommenswirkungen etwas höher. Wenn ertragsteuerliche Regelungen faktisch begünstigend wirken (z.B. durch überhöhte Abschreibungen oder Rückstellungen) und damit der steuerliche Gewinn niedriger ausfällt als der tatsächliche, bewirkt die Vermögensteuer eine gerechtfertigte Mindestbesteuerung. Bei Investitionen und Unternehmen mit niedriger Rendite oder temporären Verlusten bedeutet die Vermögensteuer eine Substanzbesteuerung, die wirtschafts- und steuerpolitisch unerwünscht ist und die Investitionsund Standortbedingungen belastet.
Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung · 8 Zitationen · DOI
Ausgangspunkt der Erbschaftsteuerreform 2009 war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bewertung von Betriebs- und Grundvermögen im früheren Recht mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar war. Allerdings gelingt die Bewertung von Sachvermögen auch im neuen Erbschaftsteuerrecht nicht zufriedenstellend. Dies ist dem Gesetzgeber jedoch nur bedingt zuzuschreiben. Sofern, wie in Deutschland üblich, standardisierte Bewertungsverfahren eingesetzt werden, weichen die Steuerwerte immer mehr oder weniger stark von den Verkehrswerten ab. Eine marktnahe Bewertung erfordert gutachterliche Expertise, die jedoch teuer und aufgrund subjektiver Elemente streitanfällig ist. Zudem lassen sich Verkehrswerte gerade für Betriebsvermögen oder individuelles Grundvermögen oftmals überhaupt nicht zuverlässig ermitteln. Die Bewertung von Betriebs- und Grundvermögen bleibt die Achillesferse einer jeden Substanzsteuer. Neben diesen grundsätzlichen Mangel gesellt sich die 2009 eingeführte weitgehende beziehungsweise gänzliche Steuerfreistellung von Betriebsvermögen. Die Begründung hierfür, der steuerbedingte Liquiditätsentzug gefährde Unternehmen und damit Arbeitsplätze, ist empirisch nicht haltbar. Vielmehr widerspricht die Verschonung von Betriebsvermögen sowohl dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als auch dem Umverteilungszweck der Erbschaftsteuer, da große Vermögen zunehmend aus Betriebsvermögen bestehen. Aus diesem Grunde bestehen aus unserer Sicht nur zwei Optionen: Entweder wird die Erbschaftsteuer abgeschafft oder aber grundlegend reformiert. Eine gleichmäßige Erbschaftsteuer mit niedrigen Steuersätzen, die Aufkommensneutralität gewährleistet, würde dagegen die Ziele der Erbschaftsteuer erreichen, ohne Unternehmen über Gebühr zu belasten.
Perspektiven der Wirtschaftspolitik · 8 Zitationen · DOI
Abstract A simplification of the German tax law is the major intend when proposing a graduated tax rate to replace the current German formula based tax scale. A plain tax rate structure requires catchy tax brackets (e.g. in 5.000 € or 10.000 € steps) and tax rates (e.g. tax rate differences of 5% or 10%). Our empirical analysis shows that such a graduated tax rate causes significant distributional effects and, depending on the particular form, affects different groups of tax payers in different ways. This holds in particular for the two graduated tax rate proposals from the German Liberal Party which additionally provoke substantial revenue losses. A graduated tax rate with little revenue and distributional effects compared to the current formula based tax scale lacks a plain structure and hence conflicts with the objective of tax simplification.
WU Research · 8 Zitationen
Eine allokativ effiziente rechtsform- und finanzierungsneutrale Besteuerung ist nicht praktikabel, wenn Kapitaleinkommen progressiv belastet werden sollen. In diesem Fall müßte die Körperschaftsteuer um Wege einer Teilhabersteuer vollständig in die Einkommensteuer integriert werden. Finanzierungs- und Rechtsformneutralität sind nur durch eine Schedulensteuer erreichbar, wenn sämtliche Kapitaleinkommen proportional besteuert werden. Im internationalen Kontext erfordert Rechtsform- und Finanzierungsneutralität identische Steuersysteme in den einzelnen Staaten und ist daher nicht umsetzbar. Das deutsche Steuerrecht wirkt trotz gegenteiliger Behauptungen im Hinblick auf die unternehmerische Durchschnittssteuerbelastung weitgehend rechtsformneutral. Finanzierungsneutralität herrscht dagegen nur annähernd bei Personengesellschaften, nicht jedoch bei Kapitalgesellschaften.
SSRN Electronic Journal · 8 Zitationen · DOI
BuR - Business Research · 7 Zitationen · DOI
Abstract This contribution addresses the substantial tax privilege for businesses introduced by the German Inheritance Tax Act 2009. Advocates of the vast or even entire tax exemption for businesses stress the potential damage of the inheritance tax on businesses, as those often lack liquidity to meet tax liability. This submission tackles this issue empirically based on data of the German Inheritance Tax Statistics and the SOEP. The results indicate that former German inheritance tax law has not endangered transferred businesses. Hence, there is no need for the tremendous tax privilege for businesses in current German inheritance tax law. An alternative flat inheritance tax without tax privileges, which meets revenue neutrality per tax class according to current tax law, provokes in some cases relative high tax loads which might trouble businesses.
Schmollers Jahrbuch · 7 Zitationen · DOI
On the basis of an empirical analysis we discuss two alternative criterions to quantify distributional effects of the income tax cut enforced by the former German red-green-government. Distributional effects can be measured by the impact of a tax reform either on the distribution of income or the distribution of the tax burden. We show the importance of the applied criterion for the interpretation of the results. Furthermore, we highlight the problems of focussing on the impact of a tax reform on the net income of taxpayers. It seems preferable to assess distributional effects by the impact of a tax reform on the disproportionality of the tax burden. <bold>Zusammenfassung</bold> Anhand einer empirischen Untersuchung der Folgen der Senkung des Einkommensteuertarifs durch die von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in den Jahren 1998 bis 2005 gebildete Bundesregierung werden die für eine verteilungspolitische Wertung geeigneten Maßstäbe der Steuerlastumverteilung und der Einkommensumverteilung diskutiert. Dabei wird aufgezeigt, welchen Einfluss die Wahl des Bewertungsmaßstabs für die Interpretation der Ergebnisse hat. Es wird herausgearbeitet, dass eine allein auf die Nettoeinkommensverteilung fokussierte Wertung problematisch ist, da die Implikationen einer derartigen Steuerpolitik mit den primären Aufgaben der Einkommensbesteuerung in Konflikt stehen. Zur verteilungspolitischen Beurteilung von Steuerrechtsänderungen scheint der Maßstab der Steuer(last)umverteilung besser geeignet. <italic>JEL Classifikation: H23, H24</italic> Received: October 1, 2005 Accepted: May 11, 2009
Econstor (Econstor) · 6 Zitationen
In diesem Forschungsprojekt werden verschiedene Möglichkeiten einer Neukonzeption der Vermögensbesteuerung diskutiert. Die Vermögensteuer soll auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer anrechenbar sein und damit als Mindestbesteuerung wirken. Eine Simulation der Aufkommens- und Verteilungswirkungen der Vermögensteuer natürlicher Personen ergibt je nach Anrechnungsverfahren Mehreinnahmen zwischen 3,7 Mrd. und 7,3 Mrd. Euro. Dabei entstehen teilweise unerwünschte Verteilungswirkungen sowie erhebliche Vollzugskosten, da die regelmäßige Bewertung von (Sach-)Vermögenswerten das Besteuerungsverfahren aufwendig macht. Bindet man die Vermögensbesteuerung als "Sollertragsteuer" in die Einkommensteuer ein, sind die Aufkommenswirkungen etwas höher. Wenn ertragsteuerliche Regelungen faktisch begünstigend wirken (z.B. durch überhöhte Abschreibungen oder Rückstellungen) und damit der steuerliche Gewinn niedriger ausfällt als der tatsächliche, bewirkt die Vermögensteuer eine gerechtfertigte Mindestbesteuerung. Bei Investitionen und Unternehmen mit niedriger Rendite oder temporären Verlusten bedeutet die Vermögensteuer eine Substanzbesteuerung, die wirtschafts- und steuerpolitisch unerwünscht ist und die Investitionsund Standortbedingungen belastet.
Steuer und Wirtschaft - StuW · 5 Zitationen · DOI
Journal of Business Economics · 5 Zitationen · DOI
Journal of Contextual Economics – Schmollers Jahrbuch · 5 Zitationen · DOI
Der Beitrag setzt sich mit der Behauptung auseinander, die Gewerbesteuer sei eine Steuer, die ertragstarke Unternehmen ungerechtfertigt belaste und zudem Personenunternehmen bevorzuge. Anhand der Daten der Gewerbesteuer- und Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes wird nachgewiesen, dass weder eine Diskriminierung ertragstarker Unternehmen noch eine Begünstigung von Personenunternehmen vorliegt. Die ungleichmäßige Verteilung der Gewerbesteuerlast auf die steuerpflichtigen Unternehmen resultiert aus der sehr ungleichen Verteilung der Unternehmensgewinne. Trotz des nur Personenunternehmen gewährten Freibetrags und Staffeltarifs sind diese Unternehmen eher benachteiligt denn bevorzugt, da sie im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften weder den Unternehmerlohn noch sonstige von der Gesellschaft an die Gesellschafter entrichtete Entgelte steuermindernd geltend machen können.
Schmalenbach Journal of Business Research · 4 Zitationen · DOI
Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung · 4 Zitationen · DOI
Die oftmals anzutreffende Vorstellung, durch die Beseitigung von Steuervergünstigungen ließe sich mit niedrigen Steuersätzen ein merkliches Mehraufkommen bei der Erbschaftsteuer erzielen, beruht auf makrobasierten Schätzungen. Dabei wird das Erbschaftsvolumen mithilfe des gesamtwirtschaftlichen Vermögensbestandes und Sterbetafeln geschätzt. Mikrobasierte Schätzungen auf Basis der Erbschaftsteuerstatistik und des SOEP ermitteln dagegen ein erheblich geringeres Erbschaftsvolumen und damit ceteris paribus deutlich höhere Steuersätze. Eine stärkere "Reichenbesteuerung" lässt sich folglich nicht ohne eine höhere Steuerbelastungen von Betriebsvermögen realisieren. Die Überschätzung des Erbschaftsgeschehens in Makromodellen resultiert sowohl aus der Verwendung zu hoher Sterberaten als auch einer gesamtwirtschaftlichen Vermögenskonzeption, die nicht an Marktwerten im Sinne erzielbarer Veräußerungserlöse ausgerichtet ist. Steuerhinterziehung und die Untererfassung "der Reichen" in mikrobasierten Schätzungen erklären die Differenzen dagegen nicht.
Econstor (Econstor) · 4 Zitationen
Der Beitrag weist nach, dass ein Verzicht auf die optimale Ausübung des Antragswahlrechts nach § 34a EStG zu merklichen Vermögenseinbußen führen kann. Zudem wird im Standardmodell mit exogenen, zeitkonstanten Steuersätzen und bei Identität von Soll- und Habenzinsen gezeigt, dass Gewinne auch bei optimaler Antragspolitik aufgrund der Abgeltungsteuer ausgeschüttet werden sollten und Fremdkapital die günstigste Finanzierungsform darstellt. Sind die Steuersätze in späteren Perioden dagegen niedriger als der Steuersatz in der Primärgewinnperiode, kann die Nutzung von § 34a EStG für diesen Gewinn vorteilhaft sein. Bei einem über dem Habenzins liegenden Sollzins kann die Fremdfinanzierung nachteilig werden. Im Fall der Existenz einbehaltener und nach § 34a EStG besteuerter Gewinne erweist sich die Auskehr von Eigenkapital nur beim Spitzensteuersatz von 45% in jedem Fall als optimal.
Econstor (Econstor) · 4 Zitationen
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer muss grundlegend reformiert werden. Grund- und Betriebsvermögen sollen nach dem Ertragswertverfahren bewertet werden. Das bedeutet eine deutliche Annäherung an die Verkehrswerte, macht jedoch das Besteuerungsverfahren aufwändiger und streitanfälliger. Ein moderater Freibetrag für Betriebsvermögen sowie Stundungsregelungen für die Steuerbelastung reichen aus, um Probleme bei der Unternehmensnachfolge zu mildern. Mögliche Mehreinnahmen aus der Höherbewertung des Grund- und Betriebsvermögens von schätzungsweise einem Drittel des bisherigen Aufkommens sollten primär für die Senkung der Steuersätze verwendet werden, sofern die Reform aufkommensneutral sein soll. Da es bisher keine empirische Evidenz für besondere wirtschaftliche Nachteile der Erbschaftsbesteuerung gibt, ist eine deutliche Steuerentlastung oder sogar Abschaffung der Erbschaftsteuer nicht sinnvoll.
Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik · 4 Zitationen · DOI
Zusammenfassung Der vorliegende empirische Beitrag analysiert die Verteilungswirkungen des Familienlastenausgleichs für die Rechtsstände 1995,2003,2005 und den so genannten „Karlsruher Entwurf“ unter Verwendung der Einzeldatensätze der 10 %-Stichprobe der Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Familienförderung im Rahmen des Splittingverfahrens bewirkt bei sämtlichen Rechtsständen eine sehr ungleichmäßige und mit steigenden Einkommen zunehmende Steuerentlastung von Ehepaaren. Wahrend rund ein Drittel der Ehepaare unabhängig vom betrachteten Rechtsstand nicht oder nur in geringem Umfang vom Splittingverfahren profitiert, entfällt rund ein Viertel des gesamten splittingbedingten Steuerausfalls von jeweils um die 30 Mrd. € pro Jahr auf weniger als sieben Prozent aller Ehepaare. Im Gegensatz zur Ehegattenbesteuerung erfolgt die Kinderförderung mit Ausnahme des Rechtsstandes 1995 in hohem Maße einkommensunabhängig. Bei der Kinderförderung, die beim Rechtsstand 2003 mit rund 32 Mrd. € pro Jahr fast doppelt so hoch ausfällt wie im Jahre 1995, spielt der Kinderfreibetrag ebenso wie beim Rechtsstand 2005 für das Steueraufkommen praktisch keine Rolle. Der Karlsruher Entwurf gewährt im Ergebnis nur Kindergeld und weist das mit Abstand höchste Fördervolumen von 49 Mrd. € auf. Eine Substitution der gegenwärtigen Kinderförderung durch ein Familiensplitting hätte analog zum Ehegattensplitting eine ungleichmäßige Kinderförderung zur Folge. Jedoch würde der Staatshaushalt weit weniger belastet. Eine Kinderförderung in Form eines mit Kindergeld kombinierten Familiensplitting, die wie im gegenwärtigen Steuerrecht eine Günstigerregelung zugunsten der Steuerpflichtigen enthält, würde ähnlich wirken wie die derzeitige Kinderförderung.
Steuer und Wirtschaft - StuW · 3 Zitationen · DOI
Perspektiven der Wirtschaftspolitik · 3 Zitationen · DOI
Abstract This submission deals with an alternative to the German Inheritance Tax Reform Act 2009 in form of an inheritance tax with a broad tax base and low tax rates. In contrast to the new German Estate Tax Act we analyse an inheritance tax reform proposal that provides no tax relief for particular asset categories but contains low proportional tax rates. Our empirical analysis shows that abolishing of tax exemptions and market valuation of assets lead to a remarkable broadening of the inheritance tax base and enables substantial tax rate cuts.
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SFB-TRR 266/1: Transparenz der Steuerbelastung (TP B08)
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- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
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