Prof. Dr. Bernd Käpplinger
HU-FIS-Profil ↗Das Projekt will Effekte durch eine kriteriengestützte international angelegte synoptische Analyse von verschiedenen Förderprogrammen erfassen und wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über die Wirksamkeit und den Nutzen der verschiedenen Förderstrategien auf der Ebene der Beschäftigten und der Betriebe generieren. Das Anliegen des Vorhabens zielt nicht darauf ab, Vorschläge zu einer Modifizierung derzeit geltender Regulierungen für den beruflichen Weiterbildungsmarkt zu entwickeln. Vielmehr soll in einer vergleichenden Analyse herausgearbeitet werden, inwieweit die Ziele der Lissabon-Strategie, insbesondere die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, in ihrer Einlösung durch spezifische Förderprogramme und die mit ihnen intendierten Strategien erreicht werden bzw. welche Faktoren zielförderlich/-hinderlich sind. Dabei geht es maßgeblich darum, die Erfahrungen und Erkenntnissen der einbezogenen europäischen Partnerländer zu analysieren und potenzielle Adaptionsmöglichkeiten für Deutschland wissenschaftlich zu fundieren.In den Blick genommen werden abgeschlossene oder noch laufende nationale Förderprogramme in Österreich, im deutschsprachigen Italien (Südtirol) und in der Schweiz sowie ausgewählte Länderprogramme in drei Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.Um das ausgewiesene Ziel zu erreichen, ist es notwendig, Kriterien für die Analyse, den Vergleich und den Transfer/die Adaption zu entwickeln. Diese Kriterien markieren eine zweite Zielebene des Projektes. Sie sollen im Forschungsprozess selbst überprüft und im Ergebnis für zukünftige Vorhaben international vergleichender Analysen bereitgestellt werden.
Das Projekt dient dazu, good practice Erfahrungen aus dem Europäischen Ausland und den transnationalen Erfahrungsaustausch mit Politikverantwortlichen und Intermediären in den jeweiligen Ländern (Programmverantwortliche und Experten) dafür zu nutzen, die in NRW genutzten Förderinstrumente weiterzuentwickeln. Dabei ist von primärem Interesse, die Weiterbildungsbeteiligung, insbesondere benachteiligter Zielgruppen, zu erhöhen und in diesem Zusammenhang die Reichweite und Qualität von Beratungsleistungen, z.B. durch eine Optimierung der Beratungsbedingungen weiter zu entwickeln. Die G.I.B. organisierte bereits Anfang 2010 transnationale Workshops und Austausche zu den Themen Beschäftigungsfähigkeit und Bildungsgutscheine und Beschäftigungsfähigkeit und Potentialberatung , die deutlich machten, dass auch andere EU-Länder mit der Kombination von Bildungsgutscheinen, betrieblicher Weiterbildungsberatung und mit Hilfe von Modernisierungsberatung die Betriebe und Beschäftigten zu mehr Weiterbildungsbeteiligung (vor allem der gering Qualifizierten) und zu einer strukturierten Personalentwicklung führen wollen und dabei vor ähnlichen Problemen und Fragen stehen wie die nordrhein-westfälische Arbeitspolitik. Zwar standen diese Fragen nicht im Mittelpunkt dieser Tagungen, doch wurde bereits deutlich, dass bei einigen Ländern großes Interesse nach Erfahrungsaustausch und gemeinsamer Entwicklungsarbeit vorhanden ist. Diesem Wunsch folgend soll innerhalb dieses Projektvorhabens der aktive Austausch mit interessierten Europäischen Ländern weiterverfolgt und intensiviert werden. Das MAIS erwartet von dem Vorhaben Hilfestellung bei der Gestaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung seiner arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Ein besonderes Augenmerk soll dabei wie bereits ausgeführt - auf solche Instrumente gelegt werden, die ebenfalls die Wechselwirkung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit und die damit verbunden Veränderungsprozesse in Unternehmen in den Blick nehmen und eine höhere Weiterbildungsbeteiligung der formal gering Qualifizierten anstoßen und Unternehmen zu betrieblichen Bildungsinvestitionen stimulieren. Das Vorhaben soll auch analysieren, inwieweit im Europäischen Kontext empirisch belegte Aussagen zur Wirksamkeit von unternehmensbezogener Organisationsberatung im Hinblick auf die genannte Wechselwirkung von betrieblicher Organisationsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit und Kompetenzentwicklung von Beschäftigten vorliegen.
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