Prof. em. Dr. Dr. h.c. Christian Tomuschat
HU-FIS-Profil ↗Ziel des Berliner Colloquiums vom Oktober 2004 war es, der konkreten Bedeutung der sog. Grundregeln der internationalen Gemeinschaft nachzugehen, die häufig als jus cogens oder Verpflichtungen erga omnes bezeichnet werden. Es gibt neuerdings eine gewisse Tendenz zu der Behauptung, bei Verstoß gegen solche Grundregeln müssten die klassischen Regeln über die Verletzungsfolgen bei völkerrechtlichen Delikten generell zurückstehen. Demgegenüber wurde versucht, genau für einzelne Problembereiche zu analysieren, welche Rechtsfolgen angemessen sind. An die Stelle einer Globalbetrachtung muss die Einzeluntersuchung treten. Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen den eigentlichen Primärregeln (z.B.: Verbot des Völkermordes) und den Regeln, welche die daraus fließenden Konsequenzen bestimmen. Ein hervorragendes Beispiel ist die Frage, ob bei schweren Menschenrechtsverletzungen die den Staaten sonst gegenüber Klagen Privater vor den Gerichten fremder Staaten gewährte Gerichtsimmunität entfällt. Genaue Überlegung zeigt, dass die pauschale Leugnung staatlicher Gerichtsimmunität in solchen Fällen an überragenden rechtspolitischen Gesichtspunkten vorübergeht. Ähnliche Untersuchungen wurden von den Referenten zur Frage der Nichtanerkennung, des Schadensersatzes und zur Nichtigkeit von Verträgen angestellt. Insgesamt hat das Colloquium die Ausgangsthese bestätigt, dass die neueren Tendenzen zu einer Überbewertung von jus cogens und Verpflichtungen erga omnes neigen.<p>Aus dem Colloquium ist ein Werk in englischer und französischer Sprache hervorgegangen (Christian Tomuschat/Jean-Marc Thouvenin, The Fundamental Rules of the International Community. Jus cogens and obligations erga omnes, Nijhoff 2006).
Moot Courts (Gerichtsspielwettbewerbe) haben in den USA eine lange Tradition, in Deutschland sind sie erst seit etwa 20 Jahren stärker verbreitet. Durchweg geht es bei einem solchen Wettbewerb für eine studentische Mannschaft darum, einen fiktiven Fall zu bearbeiten, zuerst schriftsätzlich, dann in mündlichem Parteivortrag vor einer Jury. Der Philip Jessup-Wettbewerb, der älteste aller Wettbewerbe im völkerrechtlichen Bereich, wird in englischer Sprache ausgetragen. Es muss sich jeweils ein Team von vier bis sechs Studenten bilden, die dann über viele Wochen hinweg den Fall analysieren, bis dann endlich die Schriftsätze stehen und der Wettbewerb in seine mündliche Phase eintritt. Da sich aus Deutschland jeweils über zehn studentische Mannschaften von ebensoviel juristischen Fakultäten beteiligen, muss eine nationale Ausscheidung stattfinden, die über das beste nationale Team entscheidet. Dieses Team darf dann an der Endrunde teilnehmen, die jeweils Ende März/Anfang April am Rande der Jahrestagung der American Society of International Law in Washington stattfindet.<p>Der didaktische Erfolg der Teilnahme am Philip Jessup-Wettbewerb kann gar nicht hoch genug veranschlagt werden. Die Studierenden machen einen gewaltigen Schritt nach vorn nicht nur in rechtlicher und sprachlicher Hinsicht, sondern auch in bezug auf Eigenständigkeit und Selbstsicherheit. Die Teams der Humboldt-Universität haben in den vergangenen Jahren dreimal bei der deutschen Ausscheidung den ersten Platz belegt. In den Jahre 2005 und 2006 landeten sie leider nur im Mittelfeld.
Noch keine Publikationen aus OpenAlex zugeordnet.