PD Dr. Thomas Woelki
Profil
Zusammenfassung
Thomas Woelki ist Historiker mit Expertise in der Erforschung von Gelehrtenkultur, Kirchengeschichte und Diplomatie des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit. Er arbeitet mit historischen Quellen wie Briefen, juristischen Schriften und Konzilsakten, um die Lebensgeschichten und Netzwerke von Gelehrten, Humanisten und kirchlichen Akteuren zu rekonstruieren. Seine Forschung verbindet Quellenedition, Biographik und Kulturgeschichte.
Skills
Stammdaten
Identität, Organisation und Kontakt aus HU-FIS.
- Name
- PD Dr. Thomas Woelki
- Titel
- PD Dr.
- Fakultät
- Philosophische Fakultät
- Institut
- Institut für Geschichtswissenschaften
- Arbeitsgruppe
- Europäische Geschichte des Mittelalters Schwerpunkt Spätmittelalter
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Forschungsthemen1
Acta Cusana. Quellen zur Lebensgeschichte des Nikolaus von Kues.
Quelle ↗Förderer: DFG Sachbeihilfe Zeitraum: 09/2020 - 12/2023 Projektleitung: PD Dr. Thomas Woelki
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Publikationen25
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8 Zitationen · DOI
VORWORT A. DARSTELLUNG I. ZUR EINFUHRUNG: EINE UMBRISCHE GELEHRTENFAMILIE II. METHODISCHE GRUNDLAGEN UND QUELLEN 1. Figuration des Gelehrten als Forschungsproblem 2. Die Schriften Lodovico Pontanos als historische Quelle a) Kommentare und Repetitionen b) Singularia c) Consilia III. AUSBILDUNG IN ROM, PERUGIA UND BOLOGNA 1. Die fruhen Jahre 2. Bologna (ca. 1426-1428) a) Die Universitat von Bologna b) Das examen privatum c) Das Doktorenkollegium d) Erste Consilia e) Der Canetoli-Aufstand IV. FLORENZ (1428-1431) 1. Die Familie Pontano in Florenz 2. Karriereplanung: Florenz, Siena oder Padua? a) Die Universitat von Florenz b) Abwerbeversuche aus Siena c) Verhandlungen mit Padua und Venedig 3. Tatigkeiten in Florenz a) Gutachten fur die Stadt b) Professor am Studio 4. Weggang aus Florenz V. ROM UND KURIE (1431-1433/35) 1. Auditor causarum a) Ernennung zum Rotarichter b) Die Rota romana: Forschungsstand und Probleme c) Spuren der Richtertatigkeit Pontanos d) Beitrag zur Korporationsbildung aa) Wissenschaftliche Kollegialitat bb) Verteidigung der Privilegiengemeinschaft 2. Konsistorialadvokat 3. Gutachten in causae maiores: Erste Stellungnahmen zu Papst und Konzil a) Marseiller Bistumsstreit b) Bistumsstreit von St-Pons-de-Thomieres 4. Familiar des Kardinals Giordano Orsini? 5. Am Studium Urbis a) Die romische Universitat: Forschungsstand und Probleme b) Pontano als Professor in Rom 6. Fazit VI. SIENA (1433-1436) 1. Quellenlage und Forschungsstand 2. Stadt und Studio 3. Die Berufung Lodovico Pontanos 4. Professorengehalter 5. Bleibeverhandlungen und Vertragsverlangerung 6. Leben und Arbeit in Siena a) Wohnort der Familie b) Der Universitatsprofessor c) Anwalt und Konsilienschreiber d) Humanistische Einflusse? 7. Verhandlungen um eine Ruckkehr an die Kurie 8. Verhandlungen mit Alfons V. von Aragon 9. Exkurs: Die Sieneser Pontano nach 1436 VII. AM HOFE KONIG ALFONS' V. (1436) 1. Methodischer Exkurs I: Persuasivitat und Performativitat von Traktatreden a) Mundlichkeit und Schriftlichkeit b) Traktatrede als Gattung c) Reden als historische Quellen d) Rhetorische Analyse aa) Stufen der Vertretbarkeit bb) genera causarum (1) genus iudiciale (2) genus deliberativum (3) genus demonstrativum cc) Statuslehre und Beweisstufen (1) status coniecturae (2) status finitionis (3) status qualitatis und translationis 2. Eine panegyrische Rede 3. Eine Rechtfertigungsschrift fur den Konig 4. Vorbereitung der Gesandtschaft zum Basler Konzil VIII. AUF DEM BASLER KONZIL (DEZEMBER 1436 - JUNI 1437) 1. Methodischer Exkurs II: zwischen Theologie und Rechtswissenschaften a) theologische und juristische Argumentationsstrategien b) Konziliarismus 2. Ankunft der Gesandtschaft und Antrittsrede 3. Sitzplatzstreit 4. Stellungnahmen in der Ortsfrage a) Avignon als locus maritimus b) Vertragsbruch Avignons c) Der Reprasentationsanspruch der Minderheitspartei 5. Pontanos Verhalten bei der Spaltung des Konzils 6. Reaktionen Alfons' V. IX. DER KONZILSVATER 1. Richter an der Konzilsrota 2. Die familia Lodovico Pontanos 3. Beitrage zum Gerichtswesen des Konzils 4. Mitarbeit in Kommissionen 5. Advokat und Konsilienschreiber a) Der Bamberger Immunitatsstreit b) Der Pensionsstreit zwischen St-Antoine und Montmajour c) Die Privilegien der Mercedarier d) Der Bistumsstreit von Segorbe e) Stadtische Gerichtsbarkeit f) Prarogativen der Benefizienvergabe 6. Der Jurist als Prediger 7. Fazit X. DER KONZILIARIST (JULI 1437 - APRIL 1438) 1. Die Monitoriumsdebatte a) Cedula Kardinal Cesarinis (29. Juli 1437) b) Pontanos Responsio (31. Juli 1437) 2. Kontumaz und Konzilsauflosung (Oktober 1437) a) Reaktion auf die Translationsbulle b) Papstabsetzung aa) Papstabsetzung wegen Haresie bb) Papstabsetzung ohne Haresie 3. Antwortrede gegen Cesarini (28. Dezember 1437) a) Cedula Kardinal Cesarinis (20. Dezember) b) Panormitanus tritt auf (24. Dezember) c) Die Verteidigungsrede Cesarinis (27. Dezember) d) Pontanos Rede 'Primum diligenter' (28. Dezember) aa) Replik auf Cesarini (1) Die Frage nach dem drangenderen Anliegen (2) Die Griechen als Bruder? (3) Nachsicht gegenuber dem Papst? bb) Rechtfertigung des Papstprozesses (1) Der Papst als Schismatiker (2) Entzug der Obodienz (3) Papstabsetzung und Reformgedanke cc) Einzelne Einwande (1) Monarchische Kirchenverfassung (2) Das papstliche Konvokationsrecht (3) Papstliche Dispens- und Interpretationsrechte dd) Bilanz der Rede 4. Responsio an die Gesandten der Kurfursten (17. Januar 1438) 5. Die Standardrede: 'Dixerit forte quisquam' a) Die Zeit der Apostel b) Die Kirchenvater c) Papste der Alten Kirche d) Papstanklage e) Bernhard von Clairvaux 6. Fazit XI. DARF DER KAISER EIN KONZIL EINBERUFEN? DER PLAN EINES DRITTEN KONZILS 1. Schismazeit und Konstanzer Konzil 2. Die Diskussion auf dem Basler Konzil 3. Die Position Pontanos 4. Fazit XII. DER KONZILSGESANDTE 1. Responsio an die Griechen 2. Responsio an die savoyischen Gesandten 3. Gesandtschaft zu Herzog Amadeus VIII. von Savoyen (April 1438) a) Beziehungen Amadeus' VIII. zu Papst und Konzil b) Die Gesandtschaft c) Erfolg der Gesandtschaft 4. Predigt zum Tag der Apostel Petrus und Paulus (29. Juni 1438) 5. Gesandtschaft nach Koln (August 1438) a) Die Stadt Koln und das Basler Konzil b) Erzbischof Dietrich von Koln und das Basler Konzil c) Rechtsberatung als Mittel der Diplomatie: Pontanos Stellungnahme im Paderborner Inkorporationsstreit d) Die Kolner Rede e) Geschenke und Bestechungsversuche 6. Gesandtschaft zum Herzog von Burgund a) Auftritt vor Philipp dem Guten b) Verhandlungen mit der Universitat Lowen c) Gefangennahme 7. Fazit XIII. TOD UND NACHLEBEN 1. Die Ruckkehr Kardinal Cervantes' 2. Pontano in der Absetzungsdebatte (April-Juli 1439) 3. Tod und Begrabnis 4. Ausblick: Pontanos Schriften im 15. und 16. Jahrhundert XIV. ZUSAMMENFASSUNG B. EDITION I. ZUR EDITION II. AUSGEWAHLTE TEXTE 1. Rede vor Alfons V. (Mai-Oktober 1436) 2. Avignon als Konzilsort (4. Dez. 1436) 3. Rede zur Verteidigung des Monitoriums (31. Juli 1437) 4. 'Tractatus auctoritate concilii generalis' (28. Dez. 1437) 5. 'Tractatus super potestate universalis ecclesie et generalium conciliorum illam representancium' (Anfang 1438) 6. Erste Rede vor Amadeus VIII. von Savoyen (Ende April 1438) 7. Zweite Rede vor Amadeus VIII. (Ende April 1438) 8. Dritte Rede vor Amadeus VIII. (Ende April 1438) 9. Rede vor Ebf. Dietrich von Koln (16./20. Juli 1438) 10. Rede vor Philipp dem Guten von Burgund (28. August 1438) SIGLEN UND ABKURZUNGEN QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS I. LODOVICO PONTANOS WERKE UND IHRE UBERLIEFERUNG 1. Kommentare 2. Repetitiones 3. Singularia 4. Consilia et Allegationes 5. Legistische Kurztraktate 6. Reden, Predigten und konziliaristische Schriften II. QUELLENVERZEICHNIS 1. Ungedruckte Quellen 2. Gedruckte Quellen III. LITERATURVERZEICHNIS Register Personen Orte Zitierte Stellen
Bulletin of medieval canon law · 2 Zitationen · DOI
Singularia – eine fast vergessene Gattung der juristischen Literatur Thomas Woelki Im Jahre 1390 wurde der damals wohl berühmteste Jurist Italiens Baldo degli Ubaldi für ein märchenhaftes Gehalt an die Universität Pavia geholt. In dieser Zeit spielt eine denkwürdige Episode, geschildert von Paolo da Castro, der damals als Schüler im Publikum saß.1 Casus est hic singularis. Ego [= Paolo da Castro] vidi de isto textu fieri verecundiam cuidam doctori vocato dominus Phil(ippus) de Aregio [= Filippo Cassoli] et legerat hic. Postea venit Papiam, ubi primo legerat, et fuerat doctor omnium illorum doctorum. Unde fecit quodlibetum super rubrica de testamentis asserens velle respondere de quolibet in materia ultimarum voluntatum. Baldus interrogavit eum, ubi habemus, quod [End Page 225] substitutio vulga(ris) facta in legato non comprehendat nisi casum, quo noluerit vel potuerit. Breviter obmutuit. Et Baldus aperuit librum et legit istum textum, unde resultavit illa maxima confusio. Geschildert wird hier offenbar die Situation einer öffentlichen 'Disputatio' des 1391 verstorbenen Legisten Filippo Cassoli.2 Dieser erhob für sich den Anspruch, alle denkbaren Problemstellungen rund um das Testament diskutieren zu wollen. Das passt gut auf die Entwicklung der Gattung 'Disputatio', die in dieser Zeit nicht mehr nur die eng gefasste 'Quaestio' bearbeitete, sondern gern alle möglichen Konstellationen durchspielte.3 Baldus ergreift das Wort und lanciert hier eine Problemfrage über unerfüllbare Bedingungen im Testament, die gemeinerweise einen 'casus singularis' betrifft, also einen Rechtssatz, der sich nur aus einer Stelle des Corpus iuris ableiten lässt. Peinlicherweise hatte der alte Cassoli die Stelle aber gerade nicht parat und war blamiert. Baldus konnte sich durch seine öffentliche Wortmeldung vor der Universitätsöffentlichkeit in Szene setzen und damit einen glänzenden Einstand an der neuen Universität feiern. Eben weil solche Singulärstellen schwer zu finden waren, wurde es zu Beginn des 14. Jahrhunderts üblich, diese Stellen einzeln zu sammeln und in umfangreichen Kompilationen zusammenzufügen; eine eigene Textsorte entstand, die Singularia iuris. Diesen Titel tragen ab dem 14. Jahrhundert zahlreiche juristische, vor allem legistische Werke. Es handelt sich meist um kurze, am konkreten Fall orientierte Erläuterungen einer wenig bekannten und dennoch bemerkenswerten Text- oder Glossenstelle. Namensgebendes Kriterium ist die Einzigartigkeit: Die Lösung eines wichtigen praktischen Problems hängt an einer einzigen Gesetzes- oder Kommentarstelle. Wer sie übersieht, ist verloren. [End Page 226] Das aus heutiger Sicht Bemerkenswerte an den so bezeichneten Texten ist ihr Erfolg. Gerade im 15. Jahrhundert erfreute sich der Texttyp Singularia insgesamt einer immensen Beliebtheit, wie zahlreiche Handschriften und Drucke bezeugen, welche in den Jahrzehnten um 1500 den juristischen Büchermarkt fluteten. Zufällige Namensgleichheit oder tatsächlich ein eigenes Genre der juristischen Literatur? Den Zeitgenossen jedenfalls erschienen die Konvergenzen innerhalb der Texte ausreichend, um eine gemeinsame Zusammenstellung zu rechtfertigen. Im Laufe des 16. Jahrhunderts wurden die Singularia einzelner Autoren immer wieder zu großen Sammlungen zusammengebunden und oft mit Kommentaren versehen. Die Autoren zitierten die Singularia vorangegangener Generationen und stellten sich bewusst in eine Tradition. Von einer eigenen Gattung wird man freilich erst sprechen können, wenn es gelingt, texttypische Konventionen zu finden, welche eine Abgrenzung zu anderen Textsorten ermöglichen. Es wird darauf ankommen, Gemeinsamkeiten der Singularia-Sammlungen in Aufbau, Darstellungsabsicht und Argumentationstechnik herauszuarbeiten. Hierfür sind zunächst einige Entwicklungslinien zu skizzieren und anschließend der Quellenwert dieser Texte für die historische und rechtshistorische Forschung zu umreißen. Die Darstellung kann freilich nur einen vorläufigen und unvollständigen Überblick liefern. Eine systematische Untersuchung fehlt bislang. Die historische und rechtshistorische Forschung hat sich mit diesen Texten nur vereinzelt und am Rande beschäftigt. Die großen Handbücher der juristischen Literaturgeschichte gehen praktisch nicht auf sie ein.4 Lediglich in den beiden großen Über-blickswerken [End Page 227] des 19. Jahrhunderts über die 'populäre' juristische Literatur, bei Roderich Stintzing (1867) und Emil Seckel (1898), fanden die Singularia ausführlichere Berücksichtigung.5 Im Zentrum stand hier jedoch der um 1450 entstandene und bis weit ins 17. Jahrhundert sehr erfolgreiche Vocabularius utriusque iuris des Magister Jodocus aus Erfurt, ein juristisches Lexikon für Studienanfänger und für den Alltagsgebrauch. Der Verfasser des Vocabularius übernahm einige Artikel ganz oder teilweise aus den weit verbreiteten Singularia des jung...
Medieval church studies · 1 Zitationen · DOI
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