Die Forschung untersucht die Anforderungen des Grundrechts auf rechtliches Gehör im Strafprozess, insbesondere im Spannungsfeld mit behördlicher Geheimhaltung. Dabei werden jüngere Entwicklungen des Strafprozesses analysiert, um dem Informationsanspruch der Verfahrensbeteiligten gerecht zu werden. Der Fokus liegt auf der rechtlichen und ethischen Ausgestaltung des Äußerungsrechts im Kontext moderner Strafverfahren.
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Dr. Erol Pohlreich
Der Projektleiter möchte die sich aus dem Grundrecht auf rechtliches Gehör ergebenden Anforderungen im Strafprozess unter drei Fragestellungen untersuchen, die jüngere Entwicklungen des Strafprozesses illustrieren. Die erste gewählte Fragestellung betrifft den Umgang im Verfahren nach der StPO mit behördlicher Geheimhaltung verfahrensrelevanter Umstände, damit dem sich aus dem rechtlichen Gehör ergebenden Informationsanspruch Genüge getan ist. Die sich aus dem rechtlichen Gehör als Äußerungsrecht ergebenden Anforderungen an den Umgang mit Beweisanträgen sind die zweite Fragestellung. Zu guter Letzt soll erörtert werden, welche sich aus dem rechtlichen Gehör als Berücksichtigungsgebot ergebenden Maßstäbe an den Entscheidungsprozess im strafrechtlichen Revisionsverfahren anzulegen sind. Hierzu sollen einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Bundesverfassungsgerichts und deutscher Strafgerichte systematisiert und, wo nötig, nach kritischem Hinterfragen alternative Lösungen für einen angemessenen Ausgleich zwischen dem rechtlichen Gehör und gegenläufigen Interessen erarbeitet werden.
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