Prof. Nolte erforscht die aktuelle Transformation des internationalen Rechtssystems und dessen Rolle in der globalen Ordnung. Sein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob sich das Völkerrecht durch werteorientierte Verrechtlichung weiterentwickelt oder durch Formalisierungs- und Entrechtlichungsprozesse erodiert. Für Unternehmen und öffentliche Institutionen ist dies relevant, um zu verstehen, wie verlässlich internationale Regelwerke, Verträge und Governance-Strukturen künftig sein werden und welche Risiken oder Chancen sich aus der Neugestaltung globaler Rechtsbeziehungen ergeben. Seine Arbeit trägt dazu bei, die Stabilität und Durchsetzbarkeit internationaler Standards in einer sich verändernden Weltordnung einzuschätzen.
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Prof. Dr. Georg Nolte
HU-FIS-Profil ↗Völkerrechtliche Verträge sollen dynamische internationale Verhältnisse regeln. Ihre formelle Änderung erfordert jedoch meist die Zustimmung aller Vertragsparteien und das Durchlaufen langwieriger Verfahren. Viele Vertragsregime stehen heute unter Anpassungs- und Legitimationsdruck (z.B. UN-Charta, Genfer Konventionen, Seerechtskonvention). Eine Möglichkeit, einen Teil dieses Drucks ohne formelle Änderung aufzufangen, ist die evolutive Interpretation. Sie wird besonders im Rahmen europäischer Rechtsregime (EMRK, EU) praktiziert. Eine andere Möglichkeit ist die anerkannte völkerrechtliche Auslegungsmethode nach Maßgabe der „späteren Praxis“ der Vertragsparteien. Mit dem Projekt sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Berücksichtigung späterer Praxis bei völkerrechtlichen Verträgen ermittelt werden. Dies soll auf der Grundlage einer empirisch-vergleichenden Untersuchung geschehen. Sie soll klären, welche Formen späterer Praxis es gibt, wie diese rechtlich zu würdigen sind, welche Rolle sie im Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Anforderungen spielen und welche Grenzen sich für ihre Berücksichtigung aus Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und der Legitimität ergeben. spätere Praxisvölkerrechtlicher VertragAuslegungWiener Vertragsrechtskonvention (WÜRV)subsequent practiceinternational treatyinterpretationVienna Convention on the Law of Treaties (VCLT)
Die immer häufigere Anwendung von Völkerrecht durch nationale Gerichte wird in der Regel als positive Entwicklung für die „international rule of law“ gesehen. Wenn nationale Gerichte mit Fragen des Völkerrechts konfrontiert sind, wenden sie jedoch nicht zwingend die völkerrechtlichen Auslegungsregeln an. Diese Regeln sind im Völkerrecht von den auch von Staat zu Staat unterschiedlichen nationalen Auslegungsregeln verschieden. Dieser Befund ist eine Herausforderung für die Einheit des Völkerrechts. Divergierende Interpretationen können zu einer weiteren Fragmentierung des Völkerrechts beitragen. Die Auslegungsregeln gehören zu den sog. sekundären Regeln der Völkerrechtsordnung. Diese Regeln werden als besonders wichtig für die „international rule of law“ angesehen, da sie über die systemischen Eigenschaften des Völkerrechts Auskunft geben. Im Kontext des ECRP-Programms „International Law Through the National Prism: The Impact of Judicial Dialogue“ („DIALOGUES“) ist es besonders wichtig, zu ergründen, wie nationale Gerichte zu ihren Auslegungen des Völkerrechts gelangen und zu welchem Maße nationale Traditionen hierbei eine Rolle spielen. Das Projekt wird zur Herausbildung einer empirischen Datenbank mit Fallrecht aus einer weiten Gruppe von Jurisdiktionen beitragen. Außerdem wird es sich kritisch mit der nationalen Praxis auseinandersetzen und deren Beitrag zu einer „international rule of law“ reflektieren. Auslegung des Völkerrechtsdialogues between courtsVienna Convention on the law of treatiesinterpretation of international lawInternational law and domestic courts"rule of law"Dialog zwischen GerichtenWiener VertragsrechtskonventionVölkerrecht und nationale Gerichterule of law
International and Comparative Law Quarterly · DOI
Abstract Issues of State complicity arise ever more frequently in international relations. Rules which deal with the responsibility of States for aiding or assisting in the commission of internationally wrongful acts by other States are, however, not yet fully developed. States frequently support each other's actions without necessarily considering the potential implications of the rules on complicity in international law. This leads to another problem: is support given to another State automatically to be seen as relevant practice for the development of new customary rules or the interpretation of treaties through subsequent practice? Or is it possible for complicit States to play two different roles: to assist in some conduct while not endorsing the legal claim associated with it? This contribution aims to untangle the various facets of complicit State behaviour. It will argue that in some cases, States can indeed play two different roles. States should, however, be careful in considering the long-term implications of such behaviour.
Proceedings of the ASIL Annual Meeting · DOI
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Oxford University Press eBooks · DOI
The chapter looks at community interests from the perspective of the International Law Commission. It examines both secondary and primary rules of international law, as they have been articulated by the Commission, and their relevance for the recognition and implementation of community interests. The picture which emerges, however, fits the narrative of “from self-interest to community interest” only to a certain extent. Whereas the Commission has indeed recognized, or developed, certain primary rules which more fully articulate community interests, it has been reluctant to reformulate secondary rules, with the exception of <italic>jus cogens</italic>. The Commission has more recently rather insisted that the traditional state-consent-oriented secondary rules concerning the formation of customary international law and regarding the interpretation of treaties continue to be valid in the face of other actors and forms of action which push toward the recognition of more and thicker community interests.