Anneke Petzsche erforscht die Politisierung des Strafverfahrens in Europa, insbesondere die missbräuchliche Nutzung von Strafprozessen für politische Zwecke. Sie entwickelt einen europäischen Maßstab zur Identifikation solcher Missbräuche und prüft, wie nationale Rechtssysteme — besonders das deutsche — dagegen widerstandsfähig sind. Ihre Arbeit richtet sich an Justizverantwortliche, Gesetzgeber und internationale Institutionen, die Strafverfahren vor politischer Instrumentalisierung schützen wollen. Das Projekt verbindet Rechtsvergleich mit empirischer Analyse europäischer Fallbeispiele.
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Anneke Petzsche
HU-FIS-Profil ↗In diesem Projekt soll die Entwicklung der Politisierung des Strafrechts im europäischen Rechtsraum unter dem Aspekt der missbräuchlichen Prozessführung aus politischen Gründen näher untersucht und die rechtlichen Implikationen herausgearbeitet werden. Zentrales Ziel ist es, einen europäischen Maßstab missbräuchlicher Prozessführung zu entwickeln, anhand dessen sich nationale Rechtssysteme überprüfen lassen. Eine Konturierung des Problemfeldes soll unter Rückgriff auf die Diskussion um ein allgemeines Missbrauchsverbot im Strafverfahren und die Analyse einschlägiger Fälle sowie im Rahmen eines internationalen Workshops erfolgen, in dem die konkreten Dimensionen in verschiedenen Ländern (namentlich Spanien, Italien, Griechenland, Georgien und die Türkei) herausgearbeitet werden. Anschließend soll aus den europäischen Vorgaben der EMRK und des EU-Rechts ein europäischer Maßstab missbräuchlicher Prozessführung erarbeitet werden. Die Überprüfung de lege lata soll für das deutsche Rechtssystem mit dem Ziel erfolgen, die Frage zu beantworten, inwiefern im nationalen Rechtssystem die gesetzlichen Regelungen des Strafprozesses eine dysfunktionale Prozessführung zulassen und inwiefern sie (nicht) verhindern, dass das Strafverfahren durch einzelne Binnenakteure als Waffe gegen den Betroffenen missbraucht wird. Dabei sollen gerade die systemischen Schwächen des deutschen Rechts herausgearbeitet werden. Neben der Analyse der allgemeinen Strukturen des Strafprozessrechts unter dem Aspekt der Anfälligkeit für (politischen) Missbrauch werden drei konkrete Problemfelder, die beispielhaft für die Verwendung des Strafverfahrens als Waffe stehen und aufgrund der mit ihnen einhergehenden besonderen Belastungen von Bedeutung sind, in den Blick genommen: die (bewusste) Verfahrensverschleppung, die Instrumentalisierung der (medialen) Öffentlichkeit sowie der Missbrauch von Instrumenten der internationalen Rechtshilfe. Basierend auf diesen Ergebnissen soll eine Beurteilung der Resilienz des deutschen Rechtssystems erfolgen. Wo das deutsche Recht den europäischen Anforderungen nicht genügt, sollen zudem Lösungen de lege lata und de lege ferenda entwickelt werden, um die Resilienz des deutschen Rechts gegenüber dem Missbrauch von Binnenakteuren zu stärken. Zudem soll der im ersten Teil des Projekts erarbeitete europäische Maßstab als Grundlage für die Überprüfung weiterer (europäischer) Rechtsordnung dienen. Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus Spanien, Italien, Griechenland, Georgien und der Türkei soll in einem zweiten Workshop auch die Anfälligkeit weiterer europäischer Rechtsordnungen für eine missbräuchliche Prozessführung untersucht und nationale Problemfelder bestimmt werden.
Criminal Law Forum · DOI
Abstract This article examines the key procedural distinction in sentencing between adversarial (common law) and inquisitorial (civil law) systems: bifurcation versus unification. Common law jurisdictions separate sentencing from the trial phase, while civil law systems integrate sentencing within the verdict determination. The article examines the implications of these approaches and assesses their strengths and weaknesses. Bifurcation allows for a focused mitigation hearing, ensures that all relevant information is considered prior to sentencing, and minimises potential bias from prior convictions or sentencing factors during trial. However, it also prolongs proceedings and can lead to inefficiencies. By contrast, unified sentencing integrates all relevant factors into a single hearing, streamlining the process but potentially exposing defendants to prejudicial considerations before a verdict is reached. While neither tradition is likely to fully abandon its approach, the authors suggest that if a new jurisdiction were to adopt a sentencing model, the adversarial system—with modifications to increase efficiency—would be preferable. They conclude by calling for further empirical research to assess the comparative impact of these systems on sentencing outcomes and perceptions of fairness.
Juristische Rundschau · DOI
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Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft · DOI
Article Diskussionsbericht zur 39. Tagung der deutschsprachigen Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer 2023 in Frankfurt am Main was published on November 1, 2023 in the journal Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (volume 135, issue 4).