PD Dr. de la Durantaye erforscht die rechtlichen und normativen Rahmenbedingungen der Digitalisierung von Kulturgütern in Archiven, Bibliotheken und Museen. Ihr aktueller Fokus liegt auf der Frage, wie Sammlungseinrichtungen historische Quellen – insbesondere solche mit noch geltenden Urheberrechten – rechtssicher digitalisieren und im Open Access bereitstellen können. Sie entwickelt juristische Gestaltungsoptionen und analysiert die Schnittstellen zwischen Urheberrecht, Forschungsförderung und digitaler Infrastruktur. Für Gedächtniseinrichtungen, Forschungsförderorganisationen und die öffentliche Hand bietet sie Lösungen zur Rechtssicherheit bei der Massdigitalisierung und zur Optimierung von Zugangsmodellen für Forschungsdaten.
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PD Dr. Katharina de la Durantaye
HU-FIS-Profil ↗Das Forschungsprojekt soll einen Beitrag leisten zur Schaffung eines transparenten, allgemein verständlichen Urheberrechts, das die wissenschaftliche Arbeit fördert, Anreize für Innovationen setzt und die Rechte der Urheber angemessen berücksichtigt. Die derzeitigen Regelungen des UrhG betreffend die Bereiche Bildung und Forschung sind fragmentiert und unübersichtlich. So können insbesondere die Vorteile der digitalen Technologien nicht angemessen genutzt werden. Die bevorstehende Reformierung des Urheberrechts muss daher auch eine Novellierung der relevanten Schrankenbestimmungen einschließen. Eine weitere Zersplitterung der wissenschaftsbezogenen Normen sollte dabei nach Möglichkeit vermieden werden. Das Vorhaben wird untersuchen, inwieweit eine grundsätzlich erstrebenswerte allgemeine Wissenschaftsschranke nach deutschem, europäischem und internationalem Recht zulässig ist. Im Mittelpunkt der Untersuchung werden drei miteinander verbundene Fragenkomplexe stehen: 1. Inwiefern wird die geltende Rechtslage in Deutschland den Bedürfnissen von Forschung und Wissenschaft gerecht? Wo und warum besteht Handlungsbedarf? 2. Welche Strategien verfolgen andere Staaten, um ihr Urheberrecht forschungs- und wissenschaftsfreundlich zu gestalten? Welche dieser Strategien sind erfolgversprechend? Würden sie sich als Vorbild für eine Regelung in Deutschland eignen? 3. Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden, um die Bedingungen für Forschung und Wissenschaft in Deutschland zu verbessern?
GRURRR. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Rechtsprechungs-Report/GRUR-DVD/GRUR-CD/IIC/Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht/Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Internationaler Teil · DOI
Abstract Lawmakers and administrative agencies around the globe are debating whether the use of copyrighted content for AI training does or should require the rights holder’s consent. This article examines legislation and policy debates in the U.S., Canada, the UK, the EU, Israel, China, Singapore, and Japan. Issues of control, compensation, transparency and legal certainty dominate the discussion. Countries are trying to recalibrate the balance of interests, either in favour of AI companies, or by supporting rights holders – for example, with copyright-related transparency obligations. EU copyright law offers a relatively favourable environment for AI companies. Ultimately, however, copyright law is not the decisive factor when AI companies choose the location of their training facilities.
Mohr Siebeck eBooks · DOI
Expression and Intent.