Prof. Dr. Luis Greco
Profil
Forschungsthemen2
Forschungsstipendien - Promotionen in Deutschland 2022/2023, Bedirhan Erdem
Quelle ↗Förderer: DAAD Betreuungskostenzuschuss / Sachmittelzuschuss Zeitraum: 10/2022 - 09/2024 Projektleitung: Prof. Dr. Luis Greco
Strafbarkeit Juristischer Personen aus deutscher und brasilianischer Perspektive
Quelle ↗Förderer: DAAD Zeitraum: 01/2018 - 05/2020 Projektleitung: Prof. Dr. Luis Greco
Mögliche Industrie-Partner10
Stand: 26.4.2026, 19:48:44 (Top-K=20, Min-Cosine=0.4)
- 8 Treffer55.8%
- Zuwendung im Rahmen des Programms „exist – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 09, Kapitel 02, Titel 68607, Haushaltsjahr 2026, sowie aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds (hier Euro-päischer Sozialfonds Plus – ESF Plus) Förderperiode 2021-2027 – Kofinanzierung für das Vorhaben: „exist Women“T55.8%
- Zuwendung im Rahmen des Programms „exist – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 09, Kapitel 02, Titel 68607, Haushaltsjahr 2026, sowie aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds (hier Euro-päischer Sozialfonds Plus – ESF Plus) Förderperiode 2021-2027 – Kofinanzierung für das Vorhaben: „exist Women“
- 36 Treffer55.1%
- The Pathway to Inquiry Based Science TeachingP55.1%
- The Pathway to Inquiry Based Science Teaching
- 34 Treffer55.1%
- The Pathway to Inquiry Based Science TeachingP55.1%
- The Pathway to Inquiry Based Science Teaching
- 36 Treffer55.1%
- The Pathway to Inquiry Based Science TeachingP55.1%
- The Pathway to Inquiry Based Science Teaching
- 34 Treffer55.1%
- The Pathway to Inquiry Based Science TeachingP55.1%
- The Pathway to Inquiry Based Science Teaching
- 35 Treffer55.1%
- The Pathway to Inquiry Based Science TeachingP55.1%
- The Pathway to Inquiry Based Science Teaching
- 38 Treffer52.5%
- EU: Observatory for Political Texts in European Democracies: A European Research Infrastructure (OPTED)P52.5%
- EU: Observatory for Political Texts in European Democracies: A European Research Infrastructure (OPTED)
- 6 Treffer52.2%
- Embodied Audition for RobotSP52.2%
- Embodied Audition for RobotS
- 47 Treffer51.7%
- 100 JAHRE JAMES KRÜSS: NARRATIVE UND PERSPEKTIVIERUNGEN ZU WERK UND AUTOR IM KONTEXT VON GESCHICHTE, SPRACHE UND DEN KÜNSTENP51.7%
- 100 JAHRE JAMES KRÜSS: NARRATIVE UND PERSPEKTIVIERUNGEN ZU WERK UND AUTOR IM KONTEXT VON GESCHICHTE, SPRACHE UND DEN KÜNSTEN
- 41 Treffer51.4%
- DFG-Sachbeihilfe: Aufmerksamkeit und sensorische Integration im aktiven Sehen von bewegten ObjektenP51.4%
- SFB 1315/2: Mechanismen und Störungen der Gedächtniskonsolidierung: Von Synapsen zur SystemebeneP50.1%
- DFG-Sachbeihilfe: Aufmerksamkeit und sensorische Integration im aktiven Sehen von bewegten Objekten
Publikationen25
Top 25 nach Zitationen — Quelle: OpenAlex (BAAI/bge-m3 embedded für Matching).
96 Zitationen · DOI
Dieses große Lehrbuch behandelt die Grundlagen und den Aufbau der Verbrechenslehre. Es überzeugt durch grundlegende Systematik, wissenschaftliche Durchdringung aller Details und sprachliche Brillanz. Einzigartig ist die Berücksichtigung der fremdsprachigen Literatur. Behandelt werden u. a.:
Americanae (AECID Library) · 44 Zitationen
Submitted by Lamôni Feitosa Siqueira null (lamoni@stj.jus.br) on 2015-03-31T18:57:33Z No. of bitstreams: 1 sobre_chamado_direito_greco.pdf: 652513 bytes, checksum: 0f1321218db67fbfdacc3ef5b9dfc4bf (MD5)
Duncker & Humblot eBooks · 27 Zitationen · DOI
Abstract Luís Greco wirft in der vorliegenden Publikation die Frage auf, ob die heutige strafrechtstheoretische Diskussion von Feuerbach und seiner psychologischen Zwangstheorie lernen kann. Dem Autor zufolge hat Feuerbach durch seinen Versuch, das Gesetzlichkeitsprinzip als Mittel zur wirksamen Abschreckung zu begründen, einen Kategorienfehler begangen, weil er eine Schranke der Staatsmacht auf eine Zweckmäßigkeitsüberlegung zurückführt. Nach der Klärung des Verhältnisses von Feuerbach zu Kant und nach einer Widerlegung der Annahme, wonach Feuerbach vom psychologischen Modell eines berechnenden Täters ausgegangen sei, wendet sich Greco hauptsächlich der heutigen strafrechtstheoretischen Diskussion zu. Vorgezogen wird eine negativ-generalpräventive Theorie weitgehend nach Feuerbach'schem Vorbild, die aber nicht mehr den Anspruch erhebt, Schranken der Staatsmacht zu begründen. Diese, vor allem das Instrumentalisierungsverbot und das Gesetzlichkeitsprinzip, werden auf eine eigenständige Grundlage gestellt.
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG eBooks · 11 Zitationen · DOI
10 Zitationen · DOI
Dieses große Lehrbuch behandelt die Grundlagen und den Aufbau der Verbrechenslehre. Es überzeugt durch grundlegende Systematik, wissenschaftliche Durchdringung aller Details und sprachliche Brillanz. Einzigartig ist die Berücksichtigung der fremdsprachigen Literatur. Behandelt werden u. a.:
Dialnet (Universidad de la Rioja) · 10 Zitationen
9 Zitationen · DOI
Strafrechtliche Abhandlungen · 9 Zitationen · DOI
Abstract Warum müssen Strafverfahren ein Ende finden – und dies teilweise selbst dann, wenn ihre Ergebnisse Wahrheit und Gerechtigkeit verfehlen? Die Arbeit untersucht das klassische Problem der materiellen Rechtskraft bzw. des ne bis in idem-Grundsatzes in seinen wichtigsten Dimensionen, d.h.: die Frage nach dem Gegenstand des Strafverfahrens, also des sog. prozessualen Tatbegriffs; die Problematik der Bestimmung der einzelnen in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungen; die Legitimitätsbedingungen einer Auflösung der materiellen Rechtskraft, also einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Antworten auf diese Fragen werden aus einem Ansatz gewonnen, der einen engen Zusammenhang zwischen dem Grund, weshalb Strafverfahren enden müssen, und dem Grund, weshalb sie überhaupt beginnen dürfen, postuliert – also aus einer Strafprozesstheorie, die sich die fundamentale Frage nach der Legitimierbarkeit des Verfahrens gegenüber dem (ggf. unschuldigen) Verfolgten stellt.
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft · 9 Zitationen · DOI
I. Einleitung Für die Finalisten war tatbestandsmäßiges Verhalten zentral durch seine Finalität gekennzeichnet, also durch etwas Subjektives . Demgegenüber erhebt die Lehre von der objektiven Zurechnung den Anspruch, objektive Voraussetzungen der Tatbestandsmäßigkeit, d. h. des strafrechtlichen Verbotenseins eines bestimmten Verhaltens zu benennen. Das „Holz, aus dem die Unrechtstypen geschnitzt werden“, ist hiernach die Gefahr: Objektiv zurechenbar ist nur ein Verhalten, das für ein Rechtsgut eine unerlaubte Gefahr schafft, die sich dann in einer Verletzung verwirklicht. Der Begriff der Gefahr ist grundsätzlich objektiver Natur – aber eben nur grundsätzlich. Denn einerseits ist das Vorhandensein einer Gefahr durch eine sog. objektiv-nachträgliche Prognose zu ermitteln, indem gefragt wird, ob der Erfolg für einen objektiven Beobachter oder einsichtigen Teilnehmer des Verkehrskreises des Täters der Erfolg ex ante voraussehbar wäre. Andererseits will die Sonderwissen eines Täters, der mehr weiß als ein solcher einsichtiger Mensch, bei der Gefahrprognose mitberücksichtigen. So ist es keine im Rechtssinne lebensgefährliche Handlung, wenn der Neffe seinen Onkel auf eine Flugzeugreise schickt, weil der Absturz des Flugzeugs für einen einsichtigen Menschen nicht konkret vorhersehbar ist. Wenn aber der Neffe Sonderwissen etwa von einer sich im Flugzeug befindlichen Bombe hat, schafft seine Handlung die Gefahr des Todes des Onkels, dessen Eintritt dem Neffen – und zwar objektiv – zugerechnet wird. Dann aber fragt sich, wie man subjektive Umstände in einer Zurechnung, die sich objektiv nennt, berücksichtigen kann.
Richterliche Macht ohne richterliche Verantwortung: Warum es den Roboter-Richter nicht geben darf
2020Rechtswissenschaft · 6 Zitationen · DOI
Neue technologische Durchbrüche im Bereich der künstlichen Intelligenz lassen in nicht allzu ferner Zukunft den Roboter-Richter erwarten. Der Beitrag legt dar, weshalb dieser Entwicklung widersprochen werden muss. „Computer können juristische Entscheidungen treffen und psychiatrische Urteile fällen. Sie können auf viel ausgesuchtere Weise Münzen werfen als das geduldigste menschliche Wesen. Der Punkt ist, daß ihnen solche Aufgaben nicht übertragen werden sollten.“
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG eBooks · 4 Zitationen · DOI
4 Zitationen · DOI
Data science, machine intelligence, and law · 3 Zitationen · DOI
3 Zitationen
Goltdammer's Archiv für Strafrecht · 3 Zitationen
Dialnet (Universidad de la Rioja) · 3 Zitationen
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft · 2 Zitationen · DOI
Article Der Anteil der Gesellschaft. Eine Theorie des rechtfertigenden Notstands was published on April 1, 2022 in the journal Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (volume 134, issue 1).
Discusiones · 2 Zitationen · DOI
Se analizan dos formas de hacer dogmática jurídico penal
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG eBooks · 2 Zitationen · DOI
This book discusses whether criminal law theory, or in more general terms, general law theory can be regarded as a branch of science. The issues addressed in this book are following: Is the criminal law scholarship which obviously informs the legal system itself a form of science, and in what sense? Can there be systemic developments in criminal law theory? The issues concerning the nature of the knowledge of criminal law in the core areas of the field are of course closely linked with issues concerning what legal science is more generally about. A reflective discussion in the field of criminal law on these issues may contribute to the general discussions in legal theory, and also it serves the interest of understanding where criminal law theory stands when legal research is increasingly faced with challenges of interdisciplinarity. With contributions by Petter Asp, Thomas Elholm, Liang Genlin, Luís Greco, Eric Hilgendorf, Jørn Jacobsen, Heike Jung, Massimiliano Lanzi, Shin Matsuzawa, Kimmo Nuotio and Michael Pawlik.
Sachverzeichnis
20202 Zitationen · DOI
Dieses große Lehrbuch behandelt die Grundlagen und den Aufbau der Verbrechenslehre. Es überzeugt durch grundlegende Systematik, wissenschaftliche Durchdringung aller Details und sprachliche Brillanz. Einzigartig ist die Berücksichtigung der fremdsprachigen Literatur. Behandelt werden u. a.:
OPUS (Augsburg University) · 2 Zitationen
Wistra: zeitschrift für wirtschafts- und steuerstrafrecht · 2 Zitationen
Nach einem neueren Urteil des BGH (5 StR 468/12) soll der Gehilfe, der durch alltagliche Handlungen eine vorsatzliche rechtswidrige Tat fordert, von der Haupttat aber nicht sicher weis, sich erst dann strafbar machen, wenn Umstande gegeben sind, die es „sehr wahrscheinlich“ machen, dass es zu dieser Tat kommen wird. Der Beitrag hinterfragt diese These kritisch. Nach Ansicht des Autors sollte jedenfalls kein Freibrief fur das Erbringen solcher Hilfeleistungen erteilt werden, deren Verweigerung die Situation des durch die Haupttat betroffenen Rechtsguts in relevanter Weise verbessern wurde.
Revista de Derecho · 2 Zitationen · DOI
DOI: http://dx.doi.org/10.5377/derecho.v0i12.1006 Revista de Derecho No.12 2009 pp.159-188
Americanae (AECID Library) · 2 Zitationen
Submitted by Ludmylla Matsuura Correa null (lucorrea@stj.jus.br) on 2014-10-03T18:03:29Z No. of bitstreams: 1 teoria_dominio_fato_greco.pdf: 1376703 bytes, checksum: c506a6d613c95917cbea5571ede8c359 (MD5)
Discusiones · 1 Zitationen · DOI
El estimulante artículo de Ragués propugna el reconocimiento de la nueva figura jurídica de la ignorancia deliberada, cuyo tratamiento debe ser idéntico a aquel conferido al dolo. Mis reflexiones tendrán por objeto principalmente la defensa de esta figura. Pretendo demostrar que, en buena parte de los casos en que fue reconocida por la jurisprudencia española, la figura es prescindible, porque en realidad, se debería hablar de dolo eventual. Los casos que tiene en mente Ragués, sin embargo, son aquellos en que el contenido de la figura excede el del dolo (“ignorancia deliberada en sentido estricto”); aquí, no obstante, ella me parece inaceptable. Por último, como consideración adicional, dotada de menor importancia científica pero de gran importancia práctica, tengo serias dudas respecto de la adecuación de la figura con el derecho positivo argentino o español.
Kooperationen0
Bestätigte Forscher↔Partner-Paare aus HU-FIS — Gold-Standard-Positive für das Matching.
Aus HU-FIS sind keine Kooperationen für diese Person gemeldet.
Stammdaten
Identität, Organisation und Kontakt aus HU-FIS.
- Name
- Prof. Dr. Luis Greco
- Titel
- Prof. Dr.
- Fakultät
- Juristische Fakultät
- Institut
- Strafrecht / Strafrecht und Strafprozessrecht
- Telefon
- +49 30 2093-91427
- HU-FIS-Profil
- Quelle ↗
- Zuletzt gescrapt
- 26.4.2026, 01:05:17